Was versteht man unter dem Begriff „Zweite Meinung“ und worum es hier in der Praxis geht?
Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man die zweite, unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen zweiten Arzt.
In der Charta der Patientenrechte in Deutschland (herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung und vom Bundesministerium für Justiz) ist festgeschrieben, dass Patienten ein Recht auf Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung haben.
Übertragen auf die Praxis der medizinischen Begutachtung bedeutet die Zweitmeinung zuerst eine Überprüfung des zu beurteilenden medizinischen Sachverhaltes und daraus resultierend eine unabhängige Begutachtung in Form einer Ergänzung oder einer Änderung der bisherigen gutachtlichen Beurteilung.
Wenn Sie eine Überprüfung der Ergebnisse einer in Ihrem Versicherungsfall durchgeführten medizinischen Begutachtung wünschen, empfehlen wir Ihnen mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die erste Kontaktaufnahme ist gebührenfrei und dient ausschließlich nur zu Ihrer Information. Wir bitten um eine kurze Schilderung des Sachverhaltes vorerst ohne Zusendung der medizinischen Unterlagen.
Sie können mit uns Kontakt entweder per Telefax oder per E-Mail aufnehmen.